Aus für Rente mit 63? 74 Prozent gegen Abschaffung – Jahrgänge ab 1964 zittern vor Einbußen.H

Bevölkerung gegen Abschaffung der „Rente mit 63“ – für einige Jahrgänge wird es aber eng

Erstellt: 

Merz und Bas mit den Vorsitzenden der Rentenkommission bei der PK zur Vorstellung der Reformpläne.
Merz und Bas mit den Vorsitzenden der Rentenkommission bei der PK zur Vorstellung der Reformpläne. (Archivbild) © Kay Nietfeld/dpa

Die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren sorgt für Streit in der Koalition. Eine Umfrage zeigt nun deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung.

Die Zukunft einer der meistgenutzten Rentenregelungen des Landes ist wieder offen: Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren – im Volksmund oft als „Rente mit 63“ bezeichnet – steht im Zentrum einer intensiven politischen Debatte innerhalb der Bundesregierung. Für Beschäftigte, die ihren vorzeitigen Ruhestand bereits fest eingeplant haben, geht es dabei um erhebliche Geldbeträge.

Auslöser der Diskussion ist das Gutachten der von der Regierung eingesetzten Rentenkommission, die im Juni ein 33 Punkte umfassendes Reformpaket vorlegte. Im Zuge der geplanten Konsolidierung der Rentenfinanzen schlägt das Gremium vor, die abschlagsfreie Frühververrentung für langjährig Beschäftigte zu streichen. Doch auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es erhebliche Gegenstimmen.

Drei Viertel der Bürger wollen die Regelung behalten

Im aktuellen ZDF-Politbarometer sprechen sich 74 Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren aus. Lediglich 21 Prozent befürworten die Pläne. Für die repräsentative Erhebung befragte die Forschungsgruppe Wahlen zwischen dem 20. und 22. Oktober insgesamt 1225 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte. Laut ZDF zieht sich die Ablehnung quer durch alle Altersgruppen und Parteianhängerschaften.

Gleichzeitig besteht in der Bevölkerung ein breites Bewusstsein für Handlungsbedarf: 83 Prozent der Befragten halten eine grundlegende Reform zur langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung für wichtig oder sehr wichtig.

Was heute gilt – und was gestrichen werden soll

Die offizielle Bezeichnung lautet Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Ein regulärer Renteneintritt mit genau 63 Jahren war nur für Versicherte bis zum Geburtsjahrgang 1952 möglich. Seitdem wird die Altersgrenze schrittweise in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Nach derzeitigem Recht gilt für Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren folgende Staffelung:

  • 1961: 64 Jahre und 6 Monate
  • 1962: 64 Jahre und 8 Monate
  • 1963: 64 Jahre und 10 Monate
  • ab 1964: 65 Jahre

Die Rentenkommission empfiehlt, diese Möglichkeit ersatzlos auslaufen zu lassen. Wer künftig vor der Regelaltersgrenze (für alle ab Jahrgang 1964 liegt diese bei 67 Jahren) in den Ruhestand gehen möchte, dem bliebe dann nur die reguläre Altersrente für langjährig Versicherte (nach 35 Beitragsjahren). Diese ist jedoch mit lebenslangen Rentenabschlägen in Höhe von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat verbunden. Zudem soll das Mindesteintrittsalter für Frührenten generell von 63 auf 64 Jahre angehoben werden.

Mögliche Auswirkungen nach Jahrgängen

Für die Geburtsjahrgänge 1961 bis 1963 dürfte eine Reform kaum noch praktische Folgen haben, da sie zwischen 2026 und 2028 in den Ruhestand eintreten und ein Gesetz frühestens Anfang 2027 in Kraft treten könnte.

Deutlich größer ist die Unsicherheit für Versicherte ab dem Jahrgang 1964, die ab 2029 das 65. Lebensjahr erreichen – hier drohen spürbare Renteneinbußen bei vorzeitigem Ruhestand. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose, die der Rentenkommission angehörte, hält Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren für denkbar. Finanzielle Einbußen drohen vor allem den heute 50- bis 58-Jährigen, die sehr früh eine Berufsausbildung begonnen und jahrzehntelang ununterbrochen eingezahlt haben.

Rechenbeispiel für Beschäftigte mit frühem Berufsstart

Eine Industriemechanikerin (Jahrgang 1967) hat ihre Lehre mit 16 Jahren begonnen. Mit 65 Jahren weist ihr Rentenkonto fast 49 Beitragsjahre auf, ihr Rentenanspruch beläuft sich auf rund 1600 Euro brutto im Monat. Nach geltendem Recht erhält sie 1600 Euro brutto monatlich ab 65 Jahren ohne Abzug. Nach einem möglichen Wegfall fehlen ihr bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren 24 Monate. Bei 0,3 Prozent Abzug pro Monat ergibt sich ein lebenslanger Abschlag von 7,2 Prozent (115,20 Euro brutto weniger pro Monat). Gesamtdifferenz: Über 20 Jahre Ruhestand entspricht dies einem Minus von rund 27.650 Euro – es sei denn, sie arbeitet zwei Jahre länger bis zum 67. Geburtstag.

Rentenkürzung: Auch nach 40 Jahren Arbeitszeit drohen noch Abschläge bei der Rente.
Rentenkürzung: Auch nach 40 Jahren Arbeitszeit drohen noch Abschläge bei der Rente. (Symbolbild) © Panthermedia/IMAGO

Schweitzer gegen Merz: Der Streit um die 45 Beitragsjahre

Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) stellte sich nach seinem Amtsantritt klar hinter den Schutz von Arbeitnehmern mit langen Erwerbsbiografien. Schweitzer betonte, dass im Koalitionsvertrag der Erhalt der Rente nach 45 Beitragsjahren verankert sei, weshalb Arbeitsminister Schweitzer nun einen tragfähigen Kompromiss anpeilt.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) pochte dagegen auf dem Deutschlandtag der Jungen Union in Bonn auf eine vollständige Umsetzung des Reformberichts. Allerdings formiert sich auch in den Ländern Widerspruch: Die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) warnen vor Nachteilen für Beschäftigte in ihren Bundesländern.

In der politischen Diskussion zeichnen sich daher verschiedene Kompromissmodelle zur Rentenreform ab:

  • Anhebung der Mindestbeitragszeit von 45 auf 46 oder 47 Jahre.
  • Einschränkung der abschlagsfreien Regelung auf Beschäftigte mit nachweislich körperlich schweren Tätigkeiten.
  • Längere Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge.

Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren

Nach den Plänen von Bundeskanzler Merz soll ein Referentenentwurf noch vor dem Jahreswechsel das Bundeskabinett passieren, gefolgt von der ersten Lesung im Bundestag. Eine Verabschiedung wird für Anfang 2027 angestrebt. Bis zu einem formalen Beschluss des Deutschen Bundestages bleibt die bestehende Gesetzeslage vollumfänglich gültig. Wer sich bereits im Ruhestand befindet, ist von den Reformplänen nicht betroffen.

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?

Bei der Berechnung der erforderlichen Wartezeit kommt es in der Praxis häufig zu Missverständnissen: Notwendig sind 540 Beitragsmonate. Zu den anrechenbaren Zeiten zählen:

  • Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und betrieblicher Ausbildung.
  • Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes.
  • Nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen sowie Zeiten des Wehr- und Zivildienstes.
  • Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR).
  • Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I (mit Ausnahme der letzten 24 Monate vor Rentenbeginn, es sei denn, die Arbeitslosigkeit entstand durch Insolvenz oder vollständige Betriebsaufgabe).
  • Nicht angerechnet werden Zeiten des Bezugs von Bürgergeld (bzw. Arbeitslosengeld II) sowie Schul- und Hochschulausbildungszeiten.

Gratis für Sie: Der große Renten-Ratgeber

So holen Sie das meiste aus Ihrer Rente. Versteckte Fehler vermeiden. Dies und viele Tipps von Renten-Profis finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber.

Laden Sie sich HIER den Ratgeber kostenlos als PDF herunter

Laden Sie sich den Renten-Ratgeber kostenlos als PDF herunter.
Laden Sie sich den Renten-Ratgeber kostenlos als PDF herunter. © IPPEN.MEDIA

Handlungsempfehlungen für Versicherte

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt Versicherten ab dem 50. Lebensjahr, zeitnah eine detaillierte Rentenauskunft inklusive Versicherungsverlauf anzufordern. Mögliche Lücken (etwa nicht erfasste Ausbildungs- oder Anlernzeiten) lassen sich im Rahmen einer kostenfreien Kontenklärung schließen. Ein förmlicher Rentenantrag sollte in der Regel rund drei Monate vor dem geplanten Ruhestandsbeginn eingereicht werden. (Quellen: Tagesschau, Berliner Zeitung, ZDF, eigene Recherche) (str)V

Discuss More news

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *