
Ein Landkreis verschärft seinen Kurs gegenüber Menschen, die Grundsicherung beziehen. Wer arbeiten könnte, es aber offenbar nicht tut, muss künftig mit einer Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit rechnen – und zwar unabhängig vom Alter.
Bislang galt die Regel nur für junge Erwachsene. Nun wurde die Altersgrenze laut Münchner Merkur komplett aufgehoben. Damit kommen im betroffenen Kreis rund 2.000 Leistungsbezieher grundsätzlich infrage. Ausgenommen ist, wer nachweislich nicht arbeiten kann.
Wer nicht auftaucht, muss mit Besuch rechnen: Ein uniformierter kommunaler Vollzugsdienst klingelt früh am Morgen an der Haustür und hakt nach.
