Was sich zum Jahreswechsel ändert

Ab dem neuen Jahr gilt eine neue Lohnuntergrenze. Davon profitieren nicht nur Vollzeitkräfte, es hat auch Folgen für eine ganz bestimmte Gruppe von Beschäftigten.
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Konkret: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das sind 70 Cent mehr, ein Plus von rund 5 Prozent. Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.
Was sich zum Jahreswechsel ändert

Ab dem neuen Jahr gilt eine neue Lohnuntergrenze. Davon profitieren nicht nur Vollzeitkräfte, es hat auch Folgen für eine ganz bestimmte Gruppe von Beschäftigten.
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Konkret: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das sind 70 Cent mehr, ein Plus von rund 5 Prozent. Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.
