Ab Januar: Diese Änderung betrifft Millionen Beschäftigte.H

Was sich zum Jahreswechsel ändert

Die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf der Digitalmesse re:publica, Berlin, 19.05.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf der Digitalmesse re:publica, Berlin, 19.05.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Ab dem neuen Jahr gilt eine neue Lohnuntergrenze. Davon profitieren nicht nur Vollzeitkräfte, es hat auch Folgen für eine ganz bestimmte Gruppe von Beschäftigten.

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Konkret: Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das sind 70 Cent mehr, ein Plus von rund 5 Prozent. Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.

Was sich zum Jahreswechsel ändert

Die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf der Digitalmesse re:publica, Berlin, 19.05.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf der Digitalmesse re:publica, Berlin, 19.05.2026. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Ab dem neuen Jahr gilt eine neue Lohnuntergrenze. Davon profitieren nicht nur Vollzeitkräfte, es hat auch Folgen für eine ganz bestimmte Gruppe von Beschäftigten.

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