Rentenerhöhung 2027: So viel mehr Geld könnten Rentner ab Juli bekommen.H

Rente
So viel Rente ist möglich. © IMAGO/Westend61

Zum 1. Juli 2027 könnte die gesetzliche Rente um 4,4 Prozent steigen. Für viele zählt am Ende aber nicht das Brutto-Plus, sondern der Betrag nach Abzügen.

Die gesetzliche Rente könnte zum 1. Juli 2027 erneut steigen. Wie gegen-hartz.de berichtet, rechnet die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 derzeit mit einem Plus von 4,4 Prozent. Fest beschlossen ist die Anpassung noch nicht. Verbindlich wird sie erst im Frühjahr 2027, wenn die Daten zur Lohnentwicklung 2026 vollständig vorliegen und die Bundesregierung den neuen Rentenwert per Verordnung festsetzt. Für Verbraucher ist vor allem wichtig, was die Prognose bei der eigenen Monatsrente bedeutet und welche Abzüge den Auszahlungsbetrag später schmälern können.

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Dieser Artikel entstand in Kooperation mit promipool.de.

Rentenwert 2027 bei 44,39 Euro im Gespräch

Seit dem 1. Juli 2026 gilt bundesweit ein aktueller Rentenwert von 42,52 Euro. Bei einer Anhebung um 4,4 Prozent läge er 2027 bei rund 44,39 Euro. Ein Entgeltpunkt wäre damit monatlich etwa 1,87 Euro mehr wert. Bei 40 Entgeltpunkten ergäbe sich eine Bruttorente von rund 1.775,60 Euro statt bisher 1.700,80 Euro. Die Standardrente mit 45 Entgeltpunkten würde auf etwa 1.997,55 Euro steigen. Auch Erwerbsminderungsrenten sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden grundsätzlich über den neuen Rentenwert angepasst. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.

1.500 Euro Rente ergäben 66 Euro mehr brutto

Wie mainpost.de berichtet, würde eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro rechnerisch auf 1.566 Euro steigen. Für weitere Beispielswerte nennt die Tabelle unter anderem 835,20 Euro bei bisher 800 Euro, 1.044 Euro bei 1.000 Euro und 2.088 Euro bei 2.000 Euro. Wer seine mögliche Erhöhung selbst überschlagen will, kann die aktuelle Bruttorente mit 1,044 multiplizieren. Die späteren Bescheide können dennoch leicht abweichen, weil der persönliche Betrag aus den vorhandenen Entgeltpunkten und dem endgültig festgelegten Rentenwert berechnet wird.

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