Auf Millionen Haushalte in Deutschland kommen neue Anforderungen beim Heizen zu. Doch was bedeutet das tatsächlich für Eigentümer und Mieter?

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Bundesregierung hat damit die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen abgeschafft. Hausbesitzer dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen.
Allerdings gibt es eine neue Verpflichtung: Ab 2029 müssen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen schrittweise mit einem Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Da Biogas und Bioöl häufig teurer sind als herkömmliche Brennstoffe, könnten zusätzliche Kosten entstehen.
Hinzu kommt der CO₂-Preis. Dieser liegt 2026 zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Die Bundesregierung plant, diesen Preisrahmen auch 2027 beizubehalten. Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr starten.
Wie teuer das Heizen tatsächlich wird, hängt unter anderem vom Energieverbrauch, der Heizungsart und der Entwicklung der Brennstoffpreise ab. Eine pauschale Kostensteigerung für alle Haushalte lässt sich deshalb nicht seriös beziffern.
Für Mieter sind zudem Schutzregelungen vorgesehen: Vermieter müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen an zusätzlichen Kosten neu eingebauter fossiler Heizungen beteiligen.
Fazit: Heizen mit Öl und Gas könnte langfristig teurer werden. Eine allgemeine Pflicht zum sofortigen Heizungsaustausch gibt es jedoch nicht. Bestehende funktionierende Anlagen dürfen grundsätzlich weiterlaufen.
Artikel #61677 (Bilder und Text) wurde verfasst von ADA-12.
