Posted July 2, 2026
Ulrich Segmund, Vertreter der AfD in Sachsen-Anhalt, hat einen detaillierten Plan zum Austritt des Landes aus dem Medienstaatsvertrag vorgestellt. Die Ankündigung erfolgte vor dem Plenum und sorgte selbst bei Anhängern der Partei für Überraschung. Segmund skizzierte einen konkreten juristischen Fahrplan, der die Bundesregierung und insbesondere CDU-Chef Friedrich Merz unter Druck setzen soll. Der Plan sieht vor, dass Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland den Medienstaatsvertrag kündigt, um die rechtliche Grundlage für die Beteiligung am Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zu entziehen.

Segmund erläuterte, dass ein Austritt formal durch eine Unterschrift des Ministerpräsidenten möglich gewesen wäre, doch eine Parlamentsreform in Sachsen habe diesen Prozess nun erschwert. Statt einer sofortigen Kündigung sei nun ein vorheriger Landtagsbeschluss nötig. „Wenn wir die absolute Mehrheit haben, ist es kein Problem“, sagte Segmund. Er räumte ein, dass der Schritt dadurch etwa einen Monat länger dauern werde. Die Kündigung selbst unterliege zudem einer gesetzlichen Frist von zwei Jahren, die frühestens ab dem 1. Januar 2027 laufen würde. Dies bedeute, dass der Austritt rechtlich erst im Jahr 2029 wirksam werden könnte.

Der Redner verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987, das den Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert. Segmund stellte infrage, ob dieses Urteil angesichts der heutigen Medienvielfalt noch Bestand haben könne. „Wenn man seinen gesunden Menschenverstand anschaltet, muss dort ein anderes Modell rauskommen können“, sagte er. Er kündigte an, den juristischen Konflikt bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen. Professor Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig bestätigte gegenüber Medien, dass ein Austritt formal möglich sei, wies jedoch auf die bestehende Bestandsgarantie des Gerichts hin.

Segmund untermauerte seinen Plan mit Verweis auf Umfragewerte. Er behauptete, 84 Prozent der Deutschen lehnten die Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. „Weg mit der Rundfunkzwangsabgabe“, rief er unter Applaus. Er betonte, die AfD sei eine Rechtsstaatspartei und werde sich an geltendes Recht halten. Für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht ein Grundangebot verlange, habe die Partei bereits ein Konzept namens „Grundfunk“ entwickelt. Dieses solle ein neutrales Informationsangebot ohne politische Wertung bieten, während weitere Inhalte wie Sport- oder Kochsendungen kostenpflichtig abonniert werden könnten.

Segmund äußerte die Hoffnung, dass nicht nur Sachsen-Anhalt diesen Weg gehen werde. Er verwies auf die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 6. September, bei der die AfD in Umfragen ebenfalls führend sei. Sollten beide Bundesländer eine AfD-Regierung mit absoluter Mehrheit wählen, könnten sie den Austritt aus unterschiedlichen Medienstaatsverträgen gleichzeitig koordinieren. Dies würde einen Präzedenzfall schaffen, den es in der Geschichte der Bundesrepublik bislang nicht gegeben habe. Die konkrete Umsetzung und die Reaktion der anderen Bundesländer sowie des MDR bleiben abzuwarten.
