Ein Gutachten sieht gute Chancen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Die CSU-Landtagsfraktion trägt derweil einen internen Zwist aus.
Berlin – Seit Jahren wird über ein AfD-Verbot diskutiert: Nachdem vor Kurzem ein umfassendes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erschienen ist, kocht die Diskussion erneut hoch: Die juristische Untersuchung legt dar, dass die Partei aufgrund von Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie verboten werden könnte.

Zuletzt zeigten sich auch Teile der bayrischen CSU offen für ein Verbot, doch Parteichef Markus Söder stellt sich entschieden quer. „Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist“, sagte der Chef der Christsozialen am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. Damit erteilt er einem möglichen Verbotsverfahren gegen Teile der AfD eine klare Absage. Ein derartiges Verfahren sei „verfassungsrechtlich außerordentlich schwierig“ und kaum durchsetzbar. Zudem befürchte der 59-Jährige, das Verfahren könne der AfD einen „Märtyrerstatus“ geben.
CSU ringt um AfD-Kurs – Holotschek will Thüringen prüfen
„Eine Diskussion über ein Teilverbot würde der AfD im Moment eher nutzen. Und deswegen glaube ich, ist es der falsche Weg.“ Ob der bayerische Ministerpräsident die Gedankenspiele der CSU-Landtagsfraktion damit beendet hat, bleibt allerdings fraglich. Die Fraktion befasste sich zuletzt intensiv mit einem möglichen Verbotsverfahren gegen extreme Teile der AfD, insbesondere gegen den von Björn Höcke geführten Landesverband Thüringen.
Zwar sei es wesentlich effektiver Probleme zu lösen und so das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen, betonte Fraktionsvorsitzender Klaus Holotschek. Er fügt jedoch hinzu: „Wir müssen aber trotzdem Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten, die Bedrohungslage im Blick behalten und zumindest ein Teilverbot nicht kategorisch ausschließen.“.
Unterstützung erhält Holotschek vom CSU-Landtagsabgeordneten und ehemaligen bayerischen Justizminister Winfried Bausback. Der Jurist argumentierte, dass ein Großteil der extremistischen Äußerungen und Tendenzen in der AfD dem Thüringer AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zuzuordnen sei. „Deshalb wäre ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag, begrenzt auf diesen Landesverband, vorzubereiten“. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatten sowohl die CSU-Spitze unter Söder als auch Holetschek in der Vergangenheit stets abgelehnt.
Spahn gegen Höcke: Union-Fraktionsvorsitz bringt Wahlrechtsentzug ins Spiel
Nicht nur in der CSU sorgt die Gretchenfrage nach dem richtigen Umgang mit der Rechtsaußenpartei für Reibung. Zuletzt schlug Union-Fraktionschef Jens Spahn im Focus-Podcast „Machtmenschen“ vor, dem Thüringer AfD-Chef Höcke direkt entgegenzutreten: „Wie wär‘s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemanden extrem Rechten wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“. Durch sein derartiges Verfahren könnte Höcke das Recht verlieren, selbst zu wählen und gewählt zu werden.
Der Bayrische Rundfunk (BR) ordnet hierzu ein, dass das Strafrecht einen Entzug des Wahlrechts nur bei bestimmten Delikten vorsieht. Wer wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert seine Wählbarkeit für fünf Jahre. Zum Vergleich: Björn Höcke wurde bereits zweimal zu einer Geldstrafe verurteilt, da er öffentlich Parolen der SA verwendete.
Gutachten sieht Chancen für AfD-Verbot: Gericht setzt bislang Grenzen
Zuletzt kam ein wissenschaftliches Gutachten zu dem Schluss, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgschancen hätte. Die acht Autorinnen und Autoren, die die umfassende Untersuchung für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt haben, begründeten ihre Einschätzung vor allem mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.
Wurden in der Geschichte der Bundesrepublik bereits Parteien verboten?
Ja, berichtet die Bundeszentrale für poolitische Bildung. Bislang wurden zwei Parteien verboten. 1952 wurde die Nachfolgeorganisation der NSDAP, die Sozialistische Reichspartei (SRP), verboten. Vier Jahre später, im Jahr 1956, wurde die KPD, die Kommunistische Partei Deutschlands, verboten. Zuletzt wurde 2017 ein Verbotsverfahren gegen die NPD vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Unterstützt wird diese harte Linie durch Analysen des Deutschen Insituts für Menschenrechte. Im Interview warnt Rechtsextremismusexperte und Jurist Dr. Hendrik Cremer: „Die AfD will unsere freiheitlich-rechtstaatliche Demokratie zerstören. Die Partei ist nicht nur rechtspopulistisch oder in Teilen rechtsextrem, die AfD ist in ihrer Programmatik insgesamt rechtsextrem und verfassungsfeindlich.“ Cremer betont außerdem, dass der Einfluss des Thüringer Landeschefs Höcke maßgeblich den Kurs der Partei dominiere und „sich eindeutig an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus“ orientiere.
Demgegenüber steht das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte im Februar in einem Eilverfahren zwar eine hinreichende Gewissheit für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gesehen. Allerdings werde die Partei dadurch noch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren der Klage der Bundes-AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung steht noch aus. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. (Quellen: dpa, AFP, bpb, BR, Focus, GFF, Deutschen Institut für Menschenrechte)














