Köln lehnte Hilfe bei 500 Abschiebefällen ab: Was bisher bekannt ist
Ein Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ sorgt für politische Diskussionen: Die Stadt Köln soll Ende 2024 ein Unterstützungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung von Abschiebungen abgelehnt haben. Betroffen waren rund 500 Personen aus den Westbalkanstaaten, denen die nötigen Reisedokumente fehlten. Der amtierende Kölner Oberbürgermeister Torsten Burmester hat inzwischen eine Überprüfung des Vorgangs angekündigt.

Worum es bei dem Angebot ging
Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld wandte sich im November 2024 an die Kölner Verwaltung. Auf einer beigefügten Liste standen rund 500 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Viele von ihnen waren geduldet, weil ihnen die notwendigen Rückreisedokumente fehlten – ein häufiger praktischer Grund für aufgeschobene Abschiebungen.

Die Behörde in Coesfeld bot an, diese Papiere zu beschaffen, und verwies laut dem Bericht auf eine seit Jahren gut funktionierende Zusammenarbeit mit den betroffenen Herkunftsstaaten.
Wie Köln auf das Angebot reagierte
Nach Angaben des „Kölner Stadt-Anzeigers“ antwortete die Stadt bereits sieben Tage später: Passersatzpapiere würden nicht benötigt. Stattdessen setzte die für das städtische Bleiberechtsprogramm zuständige Stelle auf sozialpädagogische Unterstützung, um den Betroffenen zu einer dauerhaften Bleibeperspektive beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis zu verhelfen. Aus internen Unterlagen gehe zudem hervor, dass sich die Stadt in der Folge auch nicht eigenständig um die fehlenden Papiere bemühte.

Eine genaue Begründung, warum das Angebot insgesamt und nicht einzelfallbezogen abgelehnt wurde, konnte die Stadt auf Nachfrage bislang nicht liefern.
Politische Reaktionen und Aufklärung
Der Fall betrifft die Amtszeit von Burmesters Vorgängerin Henriette Reker. Burmester, der das Amt im November 2025 übernahm, hat laut einer Stadtsprecherin eine Prüfung des geschilderten Vorgangs veranlasst.

Aus der Politik kommt Kritik: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif wandte sich mit einem Brief an Burmester und wirft der Stadtverwaltung vor, mit der Ablehnung faktisch den weiteren Aufenthalt der Betroffenen statt deren Ausreise befördert zu haben. Auch der Kölner CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd Petelkau forderte eine vollständige Aufklärung des Vorgangs.

Wo rechtlich die Grauzone liegt
Eine Duldung ist rechtlich keine Aufenthaltserlaubnis, sondern laut Aufenthaltsgesetz eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung – die Ausreisepflicht bleibt formal bestehen. Gleichzeitig liegt es im kommunalen Ermessen, ob und wie ein Unterstützungsangebot des Landes zur Beschaffung von Reisedokumenten angenommen wird. Genau in diesem Ermessensspielraum liegt der Kern der aktuellen Debatte: Kritiker sehen darin eine bewusste Umgehung geltenden Rechts, während die Stadt ihr Vorgehen mit sozialpädagogischer Einzelfallhilfe begründete.

Offene Fragen
Bislang ungeklärt ist unter anderem, wer die Entscheidung zur Ablehnung des Angebots konkret traf, ob die rund 500 Fälle einzeln geprüft wurden und wie viele der Betroffenen inzwischen einen gesicherten Aufenthaltstitel erhalten haben. Auch die Kreisverwaltung Coesfeld konnte nach Berichten nicht beziffern, wie häufig Köln vergleichbare Angebote in der Vergangenheit angenommen oder abgelehnt hat.

Fazit
Der Fall aus Köln zeigt exemplarisch, wie groß der Interpretationsspielraum zwischen Bundesrecht und kommunaler Verwaltungspraxis beim Thema Abschiebungen sein kann. Während die angekündigte interne Überprüfung noch läuft, bleibt vorerst offen, ob es sich um eine bewusste politische Entscheidung oder um Einzelfallabwägungen der zuständigen Stelle handelte. Weitere Aufklärung wird von der Stadtverwaltung sowie von politischer Seite eingefordert.

