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Bisherige Krankenkassen-Regelung fällt weg – Trick im Gesetz kostet 75 Millionen Versicherten ihr Wechselrecht
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Gesetzlich Versicherte könnten künftig nicht mehr erfahren, wenn ihre Krankenkasse teurer wird. Die Koalition hat die Informationspflicht gestrichen.
Berlin – Für 75 Millionen Versicherte in Deutschland ändert sich mit der anstehenden Gesundheitsreform etwas Entscheidendes – ohne dass sie davon erfahren werden. Der Bundestag hat ein Sparpaket verabschiedet, das eine Finanzlücke von 19 Milliarden Euro schließen soll. Verbraucherschützer und Opposition sprechen von einem dreisten Manöver.

Im parlamentarischen Verfahren strichen die Fraktionen von CDU, CSU und SPD eine Regelung, die Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ursprünglich vorgesehen hatte: Krankenkassen müssen ihre Mitglieder nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren. Die Synopse der Änderungsanträge dokumentiert es eindeutig: „Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes zu informieren, wird gestrichen.“
Bisherige Krankenkassen-Regelung fällt weg – Sonderkündigungsrecht in Gefahr
Gesetzliche Krankenkassen mussten ihre Mitglieder bislang aktiv informieren, sobald der Zusatzbeitrag steigt. Dieser liegt derzeit durchschnittlich bei 2,9 Prozent – zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Bei einer Erhöhung greift ein Sonderkündigungsrecht: Die sonst geltende Mindestmitgliedschaft von zwölf Monaten entfällt, ein sofortiger Wechsel zu einer günstigeren Kasse wird möglich.
Dieses Recht droht nun ins Leere zu laufen. Versicherte, die von der Beitragserhöhung nichts erfahren, werden das Sonderkündigungsrecht nicht nutzen. Warkens ursprünglicher Plan sah vor, die Briefpflicht zu modernisieren: Kassen hätten alternativ per elektronischem Dokument informieren dürfen. Auch diese digitale Variante wurde vollständig gestrichen.
Grüne werfen Koalition „Hütchenspielertrick“ vor
Die Koalition begründet den Schritt mit Entbürokratisierung und Einsparungen bei Porto- und Briefkosten von rund 100 Millionen Euro jährlich. Für die Opposition ist das vorgeschoben. „Gerade diese Änderung zeigt, wie wenig Vertrauen die Koalition inzwischen in das eigene Gesetz hat“, erklärte Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, dem Tagesspiegel. „Wenn man überzeugt wäre, die Beitragssätze tatsächlich dauerhaft zu stabilisieren, gäbe es keinen Grund, die Versicherten künftig nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge zu informieren.“
Dahmen formuliert es deutlich: „Das ist ein politischer Hütchenspielertrick: Die Beitragssteigerung verschwindet nicht, sie soll nur möglichst unbemerkt bleiben.“ Für 75 Millionen gesetzlich Versicherte bedeute das weniger Transparenz und weniger Verbraucherrechte.
Verbraucherzentrale: Wechselrecht wird ausgehöhlt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlägt ebenfalls Alarm. „Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt“, kritisierte Vorständin Ramona Pop. „Ohne klare Informationspflicht können Versicherte nach Beitragserhöhung nicht mehr vorzeitig die Krankenkasse wechseln. Das darf die Koalition nicht zulassen.“
Der vzbv bemängelt zudem eine unausgewogene Verteilung der Reformlast: Versicherte müssten sich auf Leistungskürzungen, höhere Zuzahlungen und steigende Beiträge einstellen – und sollen dabei gleichzeitig weniger Informationen erhalten als bisher.
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Koalition räumt Fehler ein – Nachbesserung angekündigt
Intern gilt die Streichung in Teilen der Koalition selbst als Fehler. Es handelte sich offenbar nicht um eine strategische Entscheidung, sondern um eine kurzfristige Änderung im parlamentarischen Verfahren. Ein Grund: Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) hatten wegen der Fülle an Last-Minute-Änderungen und der aus ihrer Sicht zu knappen Beratungszeit beim Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren gegen die Abstimmung geklagt. Die Koalition wollte keine weitere Angriffsfläche bieten. Das Gericht wies den Antrag ab. Dabei gibt es günstige Krankenkassen, bei denen sich das Wechseln lohnt.
Die Koalition kündigte an, die Informationspflicht zu einem späteren Zeitpunkt mit einem anderen Gesetz wieder einzuführen – dann in digitaler Form, ohne Briefpflicht. Wann das konkret geschehen soll, bleibt offen. Für die Millionen Versicherten, deren Krankenkasse in der Zwischenzeit die Zusatzbeiträge anhebt, bietet das keine Absicherung. (Quellen: Tagesspiegel.de, Verbraucherzentrale Bundesverband, eigene Recherche) (str)
