„Anlass ist die Rede des Bundeskanzlers während der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag am Mittwoch, in der er der AfD-Fraktion vorgeworfen hatte, sie propagiere ‘Remigration’, was ‘nichts anderes’ sei ‘als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft‘“, teilt die AfD in einem Beitrag auf der Plattform X mit.
„Merz hat eine Grenze überschritten“
„Das Wort Remigration ist nichts anderes als ein Synonym für ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“, sagte der Kanzler Merz bei seiner Rede am Mittwoch im Bundestag. Als „ethnische Säuberungen“ werden in der Regel Maßnahmen bezeichnet, mit denen ein kulturell homogenes Gebiet geschaffen werden soll.
Stephan Brandner von der AfD sagt: „Friedrich Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant. Seine haltlosen und widerwärtigen Äußerungen, mit denen er unsere Bundestagsfraktion und jedes einzelne Mitglied in den Dreck ziehen will, sind vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel.“ Aus Sicht des AfD-Abgeordneten handelt es sich bei Merz Äußerungen um „verleumderische Beleidigungen“.
„Ethnische Säuberung“ ist im Völkerrecht nicht als eigenständiges Verbrechen anerkannt. Manchen Kritikern gilt der Ausdruck als beschönigende Bezeichnung für schlimmste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsgräuel. Er wurde 1992 zum „Unwort des Jahres“ gewählt.
Die AfD hat eine Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wegen verleumderischer Beleidigung gestellt. Das gab die Partei selbst bekannt.
„Anlass ist die Rede des Bundeskanzlers während der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag am Mittwoch, in der er der AfD-Fraktion vorgeworfen hatte, sie propagiere ‘Remigration’, was ‘nichts anderes’ sei ‘als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft‘“, teilt die AfD in einem Beitrag auf der Plattform X mit.
„Merz hat eine Grenze überschritten“
„Das Wort Remigration ist nichts anderes als ein Synonym für ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“, sagte der Kanzler Merz bei seiner Rede am Mittwoch im Bundestag. Als „ethnische Säuberungen“ werden in der Regel Maßnahmen bezeichnet, mit denen ein kulturell homogenes Gebiet geschaffen werden soll.
Stephan Brandner von der AfD sagt: „Friedrich Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant. Seine haltlosen und widerwärtigen Äußerungen, mit denen er unsere Bundestagsfraktion und jedes einzelne Mitglied in den Dreck ziehen will, sind vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel.“ Aus Sicht des AfD-Abgeordneten handelt es sich bei Merz Äußerungen um „verleumderische Beleidigungen“.
„Ethnische Säuberung“ ist im Völkerrecht nicht als eigenständiges Verbrechen anerkannt. Manchen Kritikern gilt der Ausdruck als beschönigende Bezeichnung für schlimmste Menschenrechtsverletzungen und Kriegsgräuel. Er wurde 1992 zum „Unwort des Jahres“ gewählt.
