
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat eigenen Angaben zufolge Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erstattet. Hintergrund sei dessen Rede in der Generaldebatte zum Haushalt am Mittwoch. Darin hatte der Kanzler der AfD mit Blick auf den von ihr verwendeten Begriff „Remigration“ vorgeworfen, „ethnische Säuberung“ nach Herkunft und Hautfarbe betreiben zu wollen.
Laut dem Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, habe Merz damit eine strafrechtlich relevante Grenze überschritten. „Seine haltlosen und widerwärtigen Äußerungen, mit denen er unsere Bundestagsfraktion und jedes einzelne Mitglied in den Dreck ziehen will, sind vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel“, wird Brandner in einem Social-Media-Post zitiert.
Die Unterstellung, die AfD-Fraktion setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, sei so eindeutig, dass die Justiz tätig werden müsse, heißt es weiter. Es handele sich um eine verleumderische Beleidigung.
Siegmund: Produktion von Rüstungsgütern für Abschiebeoffensive
Nur einen Tag nach der Merz-Aussage antwortete Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund auf die Frage eines Journalisten nach der geplanten Ansiedlung eines israelischen Rüstungskonzerns: „Wir verteufeln nicht pauschal Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei (der) späteren Remigrations- und Abschiebeoffensive natürlich auch entsprechende Hilfsmittel brauchen. Natürlich auch im Sinne der inneren Sicherheit, der eigenen Stabilität und auch der Landesverteidigung.“
Es sei im Einzelfall abzuwägen, sagte Siegmund am Donnerstag weiter. „Wir wollen uns genau anschauen, was wird da produziert, unter welchen Bedingungen und laufen wir dadurch Gefahr, uns an fremden Konflikten zu beteiligen? Dann sehen wir das mehr als kritisch.“
Was der Begriff „ethnische Säuberung“ bedeutet
Der Begriff „Remigration“ stammt ursprünglich aus der Migrationsforschung. Wenn Rechtsextremisten ihn verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll, auch unter Zwang. Die AfD verwendet den Begriff auch. In Stellungnahmen der Partei zu dem Thema wird aber betont, dass es dabei nicht um deutsche Staatsbürger gehe, sondern nur um eine „gesetzeskonforme Rückführung“ ausreisepflichtiger Ausländ
