Was sich ab Januar ändert

Ab Januar 2027 greift eine Neuregelung für Menschen, die längere Zeit krankgeschrieben sind. Für eine bestimmte Gruppe fällt die Unterstützung der Krankenkasse dann spürbar geringer aus als bisher.
Konkret geht es um das Krankengeld. Normalerweise zahlt die Krankenkasse es, sobald die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber 90 Prozent des Nettolohns – und wird bei derselben Erkrankung bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Neu ist: Endet das Arbeitsverhältnis während der Krankschreibung, sinkt das Krankengeld ab dem Folgetag auf 60 Prozent des Nettolohns. Wer mindestens ein Kind hat, bekommt 67 Prozent. Bislang lief das Krankengeld in solchen Fällen in voller Höhe weiter.
Die neuen Sätze entsprechen damit dem Niveau des Arbeitslosengelds.
