
Viele Deutsche besitzen mittlerweile ein Bankkonto im Ausland. Manche nutzen es wegen günstiger Gebühren, attraktiver Zinsen oder besonderer Leistungen. Andere benötigen ein solches Konto, weil sie im Ausland arbeiten oder dort regelmäßig Geld überweisen. Doch ab Januar 2027 müssen sich bestimmte ausländische Banken auf strengere Anforderungen einstellen.
Grund dafür ist eine europäische Bankenrichtlinie namens CRD VI. Sie soll dafür sorgen, dass Banken aus Drittstaaten innerhalb Europas besser kontrolliert werden. Deutschland hat die neuen Vorgaben bereits in nationales Recht übernommen.
Für einige Bankkunden könnten sich dadurch Änderungen ergeben. Manche Geldinstitute müssen ihre Dienstleistungen anpassen oder eine entsprechende Zulassung beantragen. Andere könnten entscheiden, künftig keine neuen Kunden aus Deutschland mehr aufzunehmen.
Allerdings bedeutet das nicht, dass alle ausländischen Bankkonten ab Januar 2027 verschwinden. Entscheidend sind unter anderem der Standort der Bank, ihre Zulassung und die angebotenen Dienstleistungen.
Warum werden die Regeln für ausländische Banken verschärft?
Die Europäische Union möchte stärker kontrollieren, welche Finanzinstitute ihre Dienstleistungen innerhalb Europas anbieten. Banken mit Sitz in der EU müssen bereits zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Für bestimmte Banken aus anderen Ländern bestanden bislang unterschiedliche Möglichkeiten, Kunden grenzüberschreitend zu betreuen.
Mit der neuen Richtlinie sollen diese Unterschiede verringert werden. Bestimmte Banken aus Drittstaaten benötigen künftig eine offiziell zugelassene Niederlassung in Deutschland. Das betrifft insbesondere die Annahme von Einlagen und bestimmte Kreditgeschäfte.
Eine solche Niederlassung muss verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine geeignete Geschäftsorganisation, ausreichendes Kapital und eine wirksame Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden.
Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Kapitalanforderungen. Für bestimmte Niederlassungen sind mindestens fünf Millionen Euro erforderlich. Bei anderen liegt die Mindestanforderung bei zehn Millionen Euro.
In Deutschland spielt dabei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, eine wichtige Rolle. Auch die Deutsche Bundesbank ist an der Bankenaufsicht beteiligt.
Ein einfacher Briefkasten oder eine rein formale Geschäftsadresse reichen deshalb nicht aus. Banken müssen nachweisen können, dass sie sämtliche erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die strengeren Regeln gelten allerdings nicht für jedes ausländische Geldinstitut. Banken aus anderen EU-Staaten können weiterhin die bestehenden europäischen Zulassungsverfahren nutzen. Auch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelten besondere Regelungen.
Diese ausländischen Banken könnten betroffen sein
Besonders relevant werden die Änderungen für Banken aus Ländern außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Dazu gehören beispielsweise die Schweiz, Großbritannien, die Türkei und die Vereinigten Staaten.
Auch Finanzinstitute aus Singapur oder den Vereinigten Arabischen Emiraten könnten von den neuen Anforderungen betroffen sein.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Banken aus diesen Ländern deutschen Kunden ihre Konten kündigen müssen. Einige Institute verfügen bereits über geeignete Zulassungen oder Niederlassungen. Andere können ihre Geschäftsmodelle entsprechend anpassen.
Für Deutschland dürfte insbesondere die Situation rund um die Schweiz interessant sein. Viele Deutsche arbeiten im Nachbarland und erhalten dort ihr Gehalt. Andere haben Schweizer Bankkonten wegen geschäftlicher Verbindungen oder privater Verpflichtungen.
Gerade für diese Menschen kann ein ausländisches Konto besonders praktisch sein. Ob die neuen Vorschriften Auswirkungen haben, hängt jedoch von der jeweiligen Bank ab.
Ein Auslandskonto bleibt grundsätzlich weiterhin erlaubt. Deutsche Verbraucher dürfen auch künftig selbst Kontakt zu einer Bank außerhalb der Europäischen Union aufnehmen.
Allerdings macht die neue Richtlinie einen wichtigen Unterschied. Entscheidend ist, ob die Bank aktiv um deutsche Kunden wirbt oder der Kunde selbst Kontakt aufnimmt.
Wer sich eigenständig an eine ausländische Bank wendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme nutzen. Diese wird als „Reverse Solicitation“ bezeichnet.
Anders sieht es aus, wenn ein Geldinstitut gezielt deutsche Verbraucher anspricht. Dazu können beispielsweise persönliche Werbeangebote oder die Vermittlung durch beauftragte Unternehmen gehören.
In solchen Fällen kann die Ausnahme nicht ohne Weiteres genutzt werden. Die betroffenen Banken müssen deshalb genau prüfen, wie sie ihre Dienstleistungen künftig anbieten.
Was passiert mit bereits bestehenden Bankkonten?
Für Menschen mit einem bestehenden Auslandskonto ist ein bestimmtes Datum besonders wichtig: der 11. Juli 2026.
Die europäische Richtlinie enthält eine Übergangsregelung für ältere Verträge. Vereinbarungen, die vor diesem Datum geschlossen wurden, genießen einen besonderen Bestandsschutz.
