Das Urteil trifft Le Pen ins Mark

Politisches Beben in Frankreich: Im Berufungsverfahren gegen Marine Le Pen ist eine neue Entscheidung gefallen. Die Politikerin war gegen eine frühere Verurteilung vorgegangen, die ihre Teilnahme an der kommenden Präsidentschaftswahl verhindert hätte.
Das Gericht verhängte nun ein komplexes Urteil: Le Pen erhielt eine dreijährige Haftstrafe, davon zwei Jahre auf Bewährung. Das verbleibende Jahr soll sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Zusätzlich wurde ihr passives Wahlrecht eingeschränkt – also das Recht, selbst für ein politisches Amt zu kandidieren.
Die Sperre beträgt insgesamt 45 Monate, davon allerdings 30 Monate auf Bewährung. Da ein Teil dieser Zeit bereits vergangen ist, ergibt sich eine überraschende Wendung: Theoretisch könnte Le Pen bei der Präsidentschaftswahl Ende April 2027 doch antreten.
Offen bleibt jedoch die entscheidende Frage: Wird sie diesen Schritt tatsächlich gehen? Denn eine elektronische Fußfessel könnte einen intensiven Wahlkampf erheblich erschweren. Le Pen selbst hatte in der Vergangenheit angedeutet, unter solchen Bedingungen nicht kandidieren zu wollen.
Eine Antwort darauf könnte schon bald folgen. Am Abend will sie um 20 Uhr in einem Fernsehauftritt bekannt geben, wie sie ihre politische Zukunft plant.
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