
Pflege von Angehörigen wird in Deutschland rentenrechtlich anerkannt. Der Staat behandelt diese Sorgearbeit so, als wären für diese Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen. Das ist vor allem für Menschen wichtig, die wegen der Pflege beruflich kürzertreten oder ganz aus dem Job aussteigen.
Besonders heikel wurde es jedoch bei einem Detail, das seit Jahren als zulässige Gestaltung galt: Auch Rentner konnten über eine sogenannte Teilrente unter bestimmten Voraussetzungen noch zusätzliche Rentenansprüche aufbauen. Genau dieser Mechanismus ist der Bundesregierung nun ein Dorn im Auge. Im Gesetzentwurf heißt es, mit dem Flexirentengesetz von 2017 sei „eine unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegeversicherung“ entstanden.
Wie dieses Konstrukt bislang funktionierte und warum es für manche so attraktiv war, wird im nächsten Abschnitt erst richtig deutlich.
